Einwohnerbefragung 2022
Auf dieser Seite sehen Sie ab Januar 2023 die Auswertung der Einwohnerbefragung 2022.
Schaffung eines Discounter
- Erste öffentliche Beratung im Gemeinderat im Mai 2023
- aktuell werden die rechtlichen Rahmenbedingen abgesteckt
- im Mai 2024 wird hierzu eine bindende Einwohnerbefragung zur möglichen Umsetzung durchgeführt
Schaffung einer DHL & Amazon Station
- Umsetzung könnte am neuen Standort des Discounter vorgenommen werden
Schaffung einer Trauerhalle
- Erste öffentliche Beratung im Gemeinderat im Mai 2023
- Umsetzung ab Haushaltsjahr 2025 möglich
Schaffung eines Mehrgenerationenhauses
- Thematisierung im Gemeinderat erfolgt
- Varianten zur Umsetzung und Standort werden aktuell im Gemeinderat diskutiert
Folgend finden Sie, zusammengefasst, alle Fragen und Ideen, welche zusätzlich auf der Umfrage notiert wurden. Diese werden in den Gemeinderatssitzungen im Jahr 2023 fortschreitend besprochen, beginnend mit der ersten Sitzung am 02.02.2023. Die Entscheidungen aus dem Gemeinderat werden hier fortlaufend aufgeführt.
Alle hier aufgeführten Wünsche und Anregungen können ausschließlich durch Ehrenamtliche umgesetzt werden. Sollten Sie Interesse an der Umsetzung an einen der Wünsche haben, können Sie sich gern an die Gemeinde Klettbach wenden. Wir helfen Ihnen gern!
- Organisation von Hilfeleistungen für Familien mit Kindern/Senioren/Alleinstehende durch Pool von Ehrenamtlichen
- Gründung eines Faschingsverein
- Gründung einer Tanzgruppe
- Durchführung von Ausfahrten
- Durchführung von Fahrradtouren
- Durchführung von Spielenachmittagen im Bürgerhaus (Rommé, Schach, Skat)
- Organisation von einem Ortsweihnachtsmarkt 2023
- Durchführung von Hofflohmärkten
- Durchführung von weiteren Baumpflanzaktionen
- Schaffung einer Beleuchtung der Straße neben dem Sportplatz (zwischen Siedlungsstraße und Ringstraße)
Maßnahme könnte ab 2025 in den Haushalt aufgenommen werden
- Schaffung von einer Beleuchtung am Krautfeld Richtung ehemaligen Spielplatz
Die Notwendigkeit wird durch den Gemeinderat nicht erkannt. Die Umsetzung wird nicht weiter verfolgt
- Errichtung von Bodenschwellen im Wohngebiet Alte Leipziger und/oder Geschwindigkeitsbegrenzer im Wohngebiet Alte Leipziger (ähnlich Blumenbeete Clara Zetkin Straße)
Bei einer Begehung des Bauamtes zusammen mit der Bürgermeisterin in 2021 wurde festgestellt, dass eine Aufstellung von Pflanzkästen o.ä. aufgrund der Straßenbreite hier nicht möglich ist. Bei der Aufstellung von Pflanzkästen sind Mindestabstände einzuhalten, welche nicht eingehalten werden können. Weiterhin würde das Stellen von Blümenkübeln die hier bereits sehr angespannte Parksituation verschärfen.
Aktuell wird im Zeitraum Mai bis mindestens Juli eine dauerhafte Verkehrszählung für Verkehrsaufkommen und Geschwindigkeit durchgeführt. Nach der Verkehrszählung wird die Situation neu bewertet, sowie die Maßnahme im Gemeinderat neu thematisiert.
- Schaffung einer 30 km/h-Zone für die Ortsdurchfahrt
siehe Beantwortung nächste Frage. Lt. Verkehrsbehörde gibt es auch in Klettbach keine Veranlassung, dass hier eine Verkehrsreduzierung auferlegt werden könne.
Die Gemeinde Klettbach benötigt für die Schaffung einer 30 km/h-Zone die Genehmigung der Verkehrsbehörde.
- Schaffung einer verkehrsberuhigten Durchfahrt in Schellroda
Bereits am 1. Juli 2021 hat der Gemeinderat Klettbach einen Beschluss gefasst, dass in Schellroda aufgrund von teilweise nicht vorhandenen Gehwegen an den Durchfahrtsstraßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h geschaffen werden soll. Da verkehrsrechtliche Angelegenheiten für Gemeinden selbst keine Selbstverwaltungsaufgabe darstellen, wurde dies bei der Unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt Weimarer Land beantragt. Dies wurde leider vom Landratsamt Weimarer Land versagt. Sowohl das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (Zuständigkeit Landesstraße) und das Bauamt des Kreises Weimarer Land (Zuständigkeit Kreisstraße), als auch die zuständige Polizeiinspektion Weimar erteilten dafür keine Zustimmung. In der Begründung heißt es auszugsweise, dass Verkehrszeichen nur dort anzuordnen sind, wo diese aufgrund der besonderen Umstände zwingend notwendig sind. Eine erhebliche Gefahrenlage für Leib und Leben konnte jedoch nicht festgestellt werden. Die fehlenden Gehwege allein rechtfertigen keine Geschwindigkeitsreduzierung. Laut Versagung sind Geschwindigkeitsbeschränkungen nur dort anzuordnen, wo Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufige geschwindigkeitsbedingte Unfälle unter Einhaltung der geltenden Höchstgeschwindigkeit auftreten. Zudem wurde festgestellt, dass die Nichteinhaltung von Vorschriften (hier: zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) keine Grundlage für Einschränkungen darstellt. Die drei Verkehrsunfälle, welche innerhalb der vergangenen fünf Jahre unmittelbar entlang der Ortsdurchfahrt passierten, geschahen gemäß Auffassung der Polizeiinspektion Weimar nicht aufgrund überhöhter oder unangepasster Geschwindigkeit, trotz der Tatsache, dass diese allesamt vor Häuserwänden oder im Graben endeten. Man betont zudem, dass an den Unfällen ebenfalls keine Kinder oder andere Fußgänger beteiligt waren. Die regelmäßigen waghalsigen Bremsmanöver innerhalb der Ortschaften, werden natürlich polizeilich nicht vermerkt und haben somit für deren Einschätzung keinerlei Relevanz.
- Errichtung von Verkehrsspiegeln an der Kreuzung Kirche/Hauptstraße/Am Teich und an der Kreuzung vor dem Spielplatz/Am Teich
Nach einer Beratung im Gemeinderat ist man überein gekommen, diese Maßnahme nicht weiter zu verfolgen. Mit einem Verkehrsspiegel ist die Straße bei der Anfahrt an die Engstelle bis zur Kreuzung frei einsehbar. An dieser Stelle ist die Verkehrsberuhigung das oberste Ziel(30km/h an Engstelle). Die gute weite Sicht könnte hier kontraproduktiv sein und die Autofahrer dazu verleiten, dass bei freier Straße die Geschwindigkeit nicht reduziert, sondern erhöht wird. Ohne Verkehrsspiegel muss man an diese Stelle langsam heranfahren um den weiteren Verlauf der Straße einsehen zu können. Da wir hier das langsame Heranfahren an die Engstelle an Ziel erkannt haben, wird die Umsetzung eines Verkehrsspiegels hier nicht weiterverfolgt.
- Erneuerung des Gehweges ggü. Pouls Hof zum Kindergarten
Die Erneuerung des Gehweges wird nach Verlegung der Anbindung an das Glasfasernetzt durchgeführt, oder zeitgleich mit dieser Maßnahme umgesetzt. Eine vorherige Umsetzung ist unwirtschaftlich. Die Baumaßnahmen zum Glasfaserausbau finden in den den Jahren 2024 und 2025 statt.
- Errichtung eines Zebrastreifens/einer Ampel oberhalb des Friedhofes
Für die Beantragung eines Zebrastreifens gibt es seitens der Verkehrsbehörde Vorgaben, welche erfüllt sein müssen. So heißt es dort, dass der Fußgänger-Querverkehr an der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftreten muss. Die Mindestanforderung ab wann ein Fußgängerüberweg beantragt werden kann beträgt 200-300 Fahrzeuge in der Stunde plus zusätzlich 50 - 100 Fußgänger in der Stunde. Da dies an dieser Stelle nicht vorliegt, ist die Genehmigung eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle seitens der Verkehrsbehörde ausgeschlossen. Die Gemeinde selbst kann die Errichtung eines Zebrastreifens nur mit der Zustimmung der Verkehrsbehörde umsetzen.
- Errichtung von Pflanzkästen auf den Grünstreifen in der Ringstraße, um Wildparken zu verhindern
Auf den Grünstreifen ist, wie an anderer Stelle auf Grünstreifen auch, das Parken verboten. Das Ordnungsamt wurde hier beauftragt den ruhenden Verkehr verstärkt zu kontrollieren.
- Schaffung von Parkverbot vor dem Bürgerhaus und in schmalen Gassen am Teich
Parkverbote auf zu engen Straßen sind bereits in der StVO geklärt. Zusätzliche Parkverbote sollen aufgrund der schwierigen Parkplatzsituationen in der Gemeinde nicht errichtet werden.
- Feststellung: Fußwege tlw. zu schmal und defekt (für Befahren mit Rollstuhl problematisch)
Hier fehlen direkte Hinweise um welche Stellen es sich handelt. Wir bitten den entsprechenden Hinweisgeber im Rückmeldung.
- Erhebung von Parkplatzgebühren für "Städter"
Es ist nicht umsetzbar, dass Parkgebühren ausschließlich für Auswärtige erhoben werden. Parkgebühren müssten dann von allen hier Parkenden errichtet werden. Um Parkplätze am Friedhof für Besucher des Friedhofes zu ermöglichen, haben wir hier in der Vergangenheit bereits eine Beschränkung der Parkzeit geschaffen.
- Schaffung eines Kreisverkehres, statt Ampel-Kreuzung (L1052/L1056)
Die Zuständigkeit für die Landesstraße liegt nicht bei der Gemeinde Klettbach, sondern beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr/Land Thüringen.
- Schaffung eines Radweg Schellroda – Erfurt (auch im Dunkeln befahrbar)
Der Großteil des möglichen Radweges liegt auf dem Gebiet der Stadt Erfurt. Die Schaffung eines Radweges wurde bereits mehrfach durch die Bürgermeisterin an die Stadt Erfurt/Dezernat Bau, Verkehr und Sport kommuniziert. Seitens der Stadt Erfurt wird dies aktuell nicht verfolgt.
Lt. der Stadt Erfurt hat das Tiefbau- und Verkehrsamt aktuell andere Prioritäten und arbeitet an sehr vielen Projekten. Die Stadt Erfurt gibt an, dass lt. Verkehrsentwicklungsplan diese Freizeitroute eine geringe Verkehrsbelegung hat, welche auch im aktuellen Mischverkehr geführt werden kann. Man verweist weiterhin auf die Freizeitroute durch den Willrodaer Forst auf gut befahrbaren Waldwegen als Alternative. Die Stadt Erfurt favorisiert leider die Routenführung über die Radhauptroute II26 (Arnstädter Chaussee, Egstedt, Schellroda). Matthias Bärwolff, Beigeordneter der Stadt Erfurt für Bau, Verkehr und Sport schrieb hierzu :" Ich glaube nicht, dass wir hier einen separaten Radweg wirklich brauchen..." und bittet um Verständnis dafür, dass sein Dezernat an Hauptrouten des Radverkehrs arbeitet um einer großen Zahl an Radfahrerinne und Radfahrern die Vorzüge durchgängiger Radverkehrsanlagen bieten zu können.
- Teeren des Radweg zwischen Klettbach/Schellroda
Die Teerung des Radweges zwischen Klettbach und Schellroda würde mindestens einen sieben-stelligen Betrag an Kosten verursachen. Diese Kosten sind für die Gemeinde nicht stemmbar und stehe nach Auffassung des Gemeinderats in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Die Gemeinde Klettbach hat bereits das Bauamt mit einer Begehung beauftragt. Die Kosten der Reparatur der Schadstellen werden aktuell ermittelt und entsprechend in den Haushalt eingeplant.
- Schaffung eines Radweges Klettbach/Schellroda parallel zur Straße
Die Grundstücke entlang der Landesstraße befinden sich alle in Privateigentum. Ein Ankauf (wenn überhaupt vom Eigentümer gewünscht), die Vermessung plus die Kosten der Herstellung des Radweges sind für die Gemeinde nicht stemmbar.
- Schaffung Radweg Ölke Richtung Schellroda
Im Jahr 2022 wurde hierfür bereits ein Förderantrag durch die VG Kranichfeld gestellt, da die Finanzierung allein durch die Gemeinde Klettbach nicht finanzierbar ist. Dieser Antrag wurde leider abgelehnt. Im Jahr 2023 wurde der Antrag durch die VG Kranichfeld erneut gestellt. Auch dieser wurde leider erneut abgelehnt.
Im Dezember 2023 wurde die Ingenieursleistung für die Planung des Radweges vergeben. Mittels dieser Planung wird im 1.Quartal 2024 ein Fördermittelantrag durch die VG Kranichfeld zur Errichtung dieses Radweges gestellt. Aktuell warten wir auf die Bewilligung des Fördermittelantrages.
- Absperrung des Radweges nach Nauendorf für PKW-Fahrer
Am Beginn des Radweges steht bereits eine Sperrscheibe, welche die Benutzung des Radweges für Fahrzeuge untersagt. Somit ist der Radweg bereits für den Kraftverkehr gesperrt.
Die Zufahrt zum Radweg ist zeitgleich die einzige Zuwegung der landwirtschaftlichen Fahrzeug aus dem Ort heraus zu ihren landwirtschaftlich genutzten Flächen rechts und links neben dem Radweg. Eine dauerhafte technische Absperrung mit einer körperlichen Sperrung ist aus diesem Grund nicht umsetzbar.
- Errichtung von Bodenschwellen auf dem Radweg nach Nauendorf
Aktuell wird im Zeitraum Mai bis mindestens Juli eine dauerhafte Verkehrszählung für Verkehrsaufkommen und Geschwindigkeit durchgeführt. Nach der Verkehrszählung wird die Situation neu bewertet, sowie die Maßnahme im Gemeinderat neu thematisiert.
- Pflanzung von mehr (Obst)Bäume/Hecken/Bienenwiesen innerhalb der Gemeinde
Weitere Bepflanzungen innerhalb der Ortslage sind angedacht und werden fortlaufend durchgeführt.
- Schaffung eines Blumenbeetes am Spielplatz
Aufgrund der Erfahrung, dass einige Kinder und Jugendlich aktuell bereits direkt neben dem Spielplatz auf dem Denkmal, sowie auf und in den daneben liegenden Pflanzflächen spielen, empfindet der Gemeinderat die Spielplatzfläche als ungeeignet für Blumenbeete. Weiter Bepflanzungen werden dennoch innerhalb der Ortslage präferiert.
- Nutzung der Äpfel am Spielplatz
Die Früchte der Bäume in der Gemeinde Klettbach können bereits jetzt durch Jedermann genutzt werden.
- Pflanzung von Bäume zwischen Friedhof und Kreuzung
Im Januar 2024 wurde dieser Wunsch umgesetzt. Hier wurden zehn Pflaumenbäume gepflanzt.
- Pflege der Grünanlage organisiert durch Vereine, nicht durch Gemeindearbeiter
Wir als Gemeinderat sind sehr froh darüber, dass es innerhalb der Gemeinde eine Vielzahl an Ehrenamtlichen gibt, welche sich z.Bsp. in Vereinen engagieren. Wir sind froh darüber, dass es noch Menschen gibt, welche sich für andere Menschen, Flora und Fauna o.ä. einsetzen und ihre Freizeit für das Gemeinwohl opfern. Wir werden es nicht vorantreiben, dass diese mit weiteren Pflichtaufgaben belastet werden. Die Pflege der Grünanlage wird weiterhin durch die angestellten Gemeindearbeiter durchgeführt.
- Durchführung von häufigeren Rasenschnitt vs. Durchführung von weniger Rasenschnitt
Die Gemeinde bewegt sich stets im Spannungsfeld zwischen Nutzungsansprüchen und ökologischen Bedürfnissen. Fest steht, ein kurzgeschnittener Rasen bietet keinen ökologischen Mehrwert. Um den starken Rückgang von Wildpflanzen und Insekten in Gärten und Landschaft anzuhalten, kann eine andere Mähweise einen wertvollen Beitrag leisten. Durch eine spätere Mahd kann jeder, auch im eigenen Garten, dazu beitragen, die Vielzahl von Blüten und ihren Bestäubern wieder zu erhöhen und dies ohne sich selbst im Nutzen einzuschränken.
- Aufwertung der Spielplatzfläche Am Krautfeld, oder anderweitige nutzen
Beratung im Gemeinderat ist erfolgt. Hier soll ein kommunikativer Treffpunkt für Jung und Alt für alle Klettbacher geschaffen werden. Die Maßnahme wird ab dem Haushaltsjahr 2025 umgesetzt werden können.
- Errichtung einer Bank am alten Spielplatz im Krautfeld
Diese Maßnahme kann in den Haushalt 2025 aufgenommen werden. Siehe vorangegangener Punkt.
- Errichtung einer Sitzgelegenheit/Plauderecke für Einwohner (außen, überdacht)
Diese Maßnahme kann in den Haushalt 2025 aufgenommen werden und soll im Krautfeld, am Standort des ehemaligen Spielplatzes, geschaffen werden. Siehe vorangegangene Punkte.
- Befestigung des Gartenweges im Krautfeld
Die Notwendigkeit einer Teerung des Weges wurde durch den Gemeinderat nicht erkannt. Diese Idee wird nicht weiter verfolgt.
- Schaffung von Autofahrverbot an den Kleingärten im Krautfeld
Die Notwendigkeit der Schaffung eines Autofahrverbotes wurde durch den Gemeinderat nicht erkannt. Es muss weiterhin möglich sein, dass die Nutzer der Gärten mit ihren Auto schwere Materialien o.ä. an- und abtransportieren können. Diese Idee wird nicht weiter verfolgt.
- Errichtung von Lärmschutzelementen um den Friedhof
Lärmschutzelemente, welche einen wirklichen Nutzen zur Lärmreduzierung auf dem Friedhof haben, müssten in der Höhe so hoch sein, dass dieser höher als die vorbeifahrenden Kraftfahrzeuge sind. Dies würde die Optik des Friedhofes und deren Umgebung nach Auffassung des Gemeinderates sehr verschlechtern. Die Gemeinde bevorzugt weitere Bepflanzungen um den Friedhof herum, welche den Lärm reduzieren können. Die erste Umsetzung dazu erfolgte im Januar 2024 mit der Pflanzng von Pflaumenbäumen direkt neben dem Friedhof.
- Erweiterung des Bürgerhaus und Bebauung der Fläche des Parkplatzes neben dem Bürgerhaus
Eine Erweiterung des Gemeindehauses auf der Fläche des Vorplatzes des Bürgerhauses würde die Ansicht auf die Kirche blockieren. Dies ist nicht gewollt. Zudem würden die Parkplätze wegfallen, welche sich auf dem Vorplatz befinden. Die angespannte Parkplatzsituation lässt diese Überlegung nicht zu.
- Schaffung von Sport/Kneipp-Wanderweg/Walderlebnispfad
Für die Errichtung eines Kneipp-Wanderweges benötigt es, wie in Bad Berka, natürlich vorhandenes Wasser wie z.Bsp. einen Bachlauf oder Fluss. Diese sind in der Gemeinde nicht für ein solches Vorhaben vorhanden.
Nach intensiver Beratung im Gemeinderat wurde erkannt, dass unsere Wälder der Erholung und Ruhe dienen wollen. Menschen, welche sich im Wald sportlich betätigen wollen, können dies auch dort ohne hinterlegte und erbaute Utensilien machen. Aus diesem Grund wird die Idee nicht weiter verfolgt.
- Errichtung einer Hundewiese
Die Gemeinde verfügt über keine Örtlichkeit, welche zur Umsetzung nutzbar ist. Die Idee wird, auch aufgrund des hohen Reinigungsaufwandes, nicht weiter verfolgt.
- Abschaffung Glas/Papiercontainer im Wohngebiet "Am Anger" und Umsiedlung neben den Grüncontainer
Die Aufstellung von Glas- und Papiercontainern im Wohngebiet "Am Anger" stellt sicher, dass die große Zahl der Anwohner dieses Wohngebietes einen kurzen Weg zu den Container haben. Dies möchten wir weiterhin anbieten können.
Die Erfahrung an unserem Grüncontainer, so wie auch von den diversen Entsorgungsstellen in der Stadt Kranichfeld zeigt, dass Abfallentsorgungsstellen nur dann in einem ordentlichen Zustand hinterlassen werden, wenn diese in einem Bereich sind, welcher dauerhaft im Blickfeld der Einwohner ist. An Stellen, welche nicht dauerhaft Eingesehen werden, kommt es sehr vermehrt zu illegalen Ablagerungen, sowie vermüllten Containert. Dies möchten wir verhindern. Am Standort des Grüncontainers werden keine weiteren Container aufgestellt werden.
- Friedhofgestaltung & Bepflanzung Friedhof Schellroda mit kleinen Bäumen
- in 2024 haben wir auf dem Friedhof die beiden großen Eingangstore erneuern lassen, sowie das Eingang zur Entsorgungsstelle
- ergänzend wurde eine Überwegung von einem Eingangstor zum anderen gepflastert, da der Friedhof zuvor vollständig aus Wiese bestand
- weiterhin wurde im Herbst 2024 die Zuwegung beidseitig mit einer Hecke bepflanzt umgesetzt um den Weg zum Friedhof optisch zu verbessern
- Bepflanzung Pflaumenallee Schellroda
Die Bepflanzung des Pflaumenallee in Schellroda wurde Ende 2023 umgesetzt
- Stellung eines Grüncontainers Schellroda
Die Zuständigkeit der Aufstellung der Grüncontainern liegt im Landratsamt Weimarer Land bei den Kreiswerken. In den letzten Jahren werden immer weitere Grüncontainer eingespart. Da in der Gemeinde Klettbach bereits ein Grüncontainer am Sportplatz in Klettbach steht, werden wir leider keinen weiteren Container erhalten.
- Schaffung eines Jugendtreffpunktes (jeweils beide Orte)
Ergebnis aus Beratung im Gemeinderat ausstehend.
- Errichtung einer Halfpipe/Skatermöglichkeit/Inliner-Strecke/BMX-Strecke
Diese Idee wird aufgrund der Komplexität und nicht vorhandener gemeindlicher Flächen nicht weiter verfolgt.
- Stellung eines Basketballkorbes/Platzes
Die Idee wurde bereits an den Sportverein herangetragen. Der Sportverein hat bereits einen Förderantrag zur Anschaffung eines Basketballkorbes gestellt und auch die Zusage einer finanziellen Beteiligung bei der Anschaffung erhalten. In 2023 wurde ein Basketballkorb auf dem Sportplatz gestellt. Für die Herstellung der Fläche um den Basketballkorb hat die Gemeinde Gelder in den Haushalt 2024 aufgenommen.
- Schaffung eines öffentlichen Fitnessraum
Diese Idee wird aufgrund des Mangels einer Örtlichkeit und des Aufwandes der Unterhaltung vorerst nicht weiter verfolgt.
- Errichtung von Outdoor-Fitnessgeräten
Diese Idee wird aufgrund des Mangels einer Örtlichkeit und des Aufwandes der Unterhaltung vorerst nicht weiter verfolgt.
- Errichtung einer Kletter/Balancierstange auf dem Spielplatz
Der Gemeinderat ist, auch aufgrund der Ergebnisse der Kinder- und Jugendumfrage, davon überzeugt, dass unser Spielplatz bereits sehr gut ausgestattet ist und eine Vielzahl an Spielmöglichkeiten bietet. Eine Umsetzung wird vorerst nicht verfolgt.
- Errichtung einer Schaukel für Erwachsene auf dem Spielplatz
Der Gemeinderat möchte diese Projekt gern, zeitgleich mit der Fertigstellung der Bockwindmühle, am Standort der Bockwindmühle errichten. Umsetzung je nach Zeitplan ca im Jahr 2025.
- Errichtung von Ladesäulen für E-Autos im Wohngebiet
Umsetzung an Standort eines möglichen Einkaufsmöglichkeit denkbar.
- Schaffung von Carsharing
Eine Umsetzung ist, wenn die Gemeinde der Betreiber ist, aktuell nicht priorisiert.
- Schaffung von Windkraftanlage zur eigenen Stromerzeugung
Im aktuellen Plan des Landes Thüringen sind Windräder zwischen Klettbach und Schellroda auf der Waldseite geplant. Dieses Vorhaben wird im Gemeinderat aufgrund zu erwartender Beeinträchtigungen (Geräuschentwicklung, optische Beeinträchtigungen, Entwerfung von Waldflächen für den Bau etc.) stark kritisiert.
- Schaffung von Solaranlage zur eigenen Stromerzeugung
Aus Kostengründen eigenwirtschaftlich durch die Gemeinde nicht umsetzbar.
- Schaffung von Solaranlage mit Batteriespeicher für Stromausfälle
Aus Kostengründen eigenwirtschaftlich durch die Gemeinde nicht umsetzbar.
- Errichtung einer Biogasanlage
Aus Kostengründen eigenwirtschaftlich durch die Gemeinde nicht umsetzbar.
- Gründung einer Genossenschaft zur Erzeugung eigenen Stromes (Hangfläche Kreuzung, viele private Dächer)
Ein Beratungstermin mit der ThEGA hat bereits in 2023 stattgefunden.
Auf Anregung der Bürgermeisterin hat die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Ende 2023 ein Fördermittelantrag gestellt, um für alle Gemeinden und Städte in der VG Kranichfeld, eine Wärmeplanung zu erstellen. Die Erstellung eines Konzeptes soll im Jahr 2025 erfolgen. Dieses Konzept bietet dann eine Grundlage für weitere Planungen zu Energieversorgung der Gemeinde Klettbach. Ohne ein ausführliches Konzept ist eine solche umfassende Maßnahme nicht umsetzbar. Aktuell warten wir auf den Bescheid des Fördermittelantrages.
- Schaffung eines Schuttle-Service mit Großraumtaxi (Anschaffung durch Gemeinde, Fahrer ehrenamtlich aus Gemeinde)
Eine Förderung von sogenannten Bürgerbussen kann nur unter folgenden Bedingungen positiv entschieden werden: Neuanschaffung von Bussen mit 7 Sitzen plus Fahrer, der Bürgerbus darf KEINE festen Strecken und/oder Zeiten fahren, der Bürgerbus darf NICHT in Konkurrenz zum ÖPNV stehen, nur feste vorab gemeldete Fahrer dürfen den Bus fahren. Da durch den ÖPNV sowohl eine Busverbindung nach Erfurt, als auch nach Kranichfeld (Arztbesuche, Einkäufe) besteht, ist eine Förderung hier ausgeschlossen. Die Anschaffung eines Busses müsste durch die Gemeinde somit vollständig in Eigenleistung erfolgen.
Weiterhin müsste der oder die Busfahrer Ihre Tätigkeit im Ehrenamt ausüben, und flexibel greifbar sein. Ein Personenbeförderungsschein für diese Art Kleinbusse ist jedoch nicht erforderlich. Ein Bürgerbus wäre nur dann rentabel, wenn die Auslastung hoch wäre.
Hätten Sie Interesse daran ehrenamtlich für die Gemeinde Klettbach einen solchen Bürgerbus zu fahren und/oder Routen zu organisieren? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.
- Schaffung einer besseren Busanbindung nach Erfurt/Weimar
- die Zuständigkeit der Schaffung und/oder Erweiterungen von Buslinien liegt bei der PVG, welche dem Landratsamt Weimarer Land unterliegt. Zuletzt wurden hier vermehrt einzelne Fahrtzeiten von verschiedenen Linien eingestellt. Ein weitere Ausbau der Fahrtzeiten und/oder Routen ist aktuell seitens der PVG nicht vorgesehen.
- Errichtung einer digitale Tafel an Bushaltestelle für Fahrtzeiten
- die Zuständigkeit von solch digitalen Tafeln liegt bei der PVG, welche dem Landratsamt Weimarer Land unterliegt. Diese legen die Prioritätenliste der Umsetzung fest. Eine Frage direkt beim Landratsamt ergab, dass bisher im gesamten Landkreis sieben digitale Anzeigetafeln durch das Landratsamt beschafft wurden. Die Kosten je Tafel belaufen sich auf ca. 20´000 Euro. Im laufenden Haushalt 2023 sind keine weiteren Umstellungen und Projekte durch den Landkreis vorgesehen.
- Anpassen der Buszeiten an die Schulzeiten der Aktiv-Schule
- die Zuständigkeit liegt hier bei der EVAG, Erfurter Verkehrsbetrieben. Die Information wurde an die EVAG weitergegeben, anbei die Antwort seitens der EVAG:
"Auf der Bus-Linie 155 gibt es zahlreiche Rahmenbedingungen zu beachten. Zum einen sind Anschlüsse von bzw. zum Zug in Kranichfeld zu beachten. Zum anderen werden zahlreiche Schulstandorte im Stadtgebiet von Erfurt über diese Linie angebunden. Den gesamten Umfang an Fahrten gibt dabei der Landkreis Weimarer Land vor, in dessen Auftrag die EVAG die Leistungen auf dieser Linie erbringt. Die Aktivschule am Buchenberg liegt nicht im Einzugsbereich der Bus-Linie 155. Eine Ausrichtung des Fahrplanes auf diesen Schulstandort wäre somit schwer vermittelbar. Eine Verschiebung von Fahrten zugunsten der Unterrichtszeiten der Aktivschule hätte negative Auswirkungen auf die Erreichbarkeit anderer Schulstandorte (z.Bsp. Gemeinschaftsschule Urbich, oder die Gymnasien in der Erfurter Innenstadt), welche ebenfalls von Schülern aus Klettbach besucht werden. Wir empfehlen alternativ die Nutzung der stündlichen Klettbach und Erfurt verkehrenden Bus-Linie 235 der PVG Weimarer Land. Diese bietet zeitlich eine gute Alternative. Erreichbarkeit Frühhort: 06:04 Uhr an Klettbach bis Haltestelle Windischholzhausen/X-FAB, Erreichbarkeit Schulbeginn: 07:04 Uhr ab Klettbach bis Haltestelle Urbicher Kreuz mit Umstieg in die Stadtbahn-Linie 3, Rückfahrt nach Schulende: 15:43 Uhr ab Haltestelle Windischholzhausen/X-FAB, Rückfahrt nach Hortende: 16:43 Uhr ab Haltestelle Windischholzhausen/X-FAB oder 17:47 Uhr ab Haltestelle Urbicher Kreuz. Die Aktivschule aus Richtung KLettbach ist gut angebunden. Daher bitten wir um Verständniss, dass wir den Fahrplan der Bus-Linie 155 nicht anpassen"
- Schaffung von Transfer/Kleinbus für Kinder Aktivschule
siehe Hinweis zum Bürgerbus.
Eventuell kann man dies bereits kurzfristig durch selbst organisierte Fahrgemeinschaften der Eltern lösen?!
Die hier aufgeführten Wünschen und Ideen können ausschließlich mit externen Dienstleistern umgesetzt werden. Dort wo es möglich ist, werden Dienstleister angefragt.
- Schaffung Ärztlicher Versorgung / Schaffung eines Gesundheitszentrums
Die Zulassung von Ärzten werden in Thüringen durch die Kassenärztliche Vereinigung vergeben. Im Weimarer Land (Sicht durch KV immer auf Landkreis-Ebene) gibt es bereits eine Überversorgung an Hausärzten. Ein neuer Hausarzt würde somit für Klettbach keine Zulassung erhalten.
Die Gemeinde Klettbach ist aktuell im Gespräch, wie die Voraussetzungen für eine wöchentliche Sprechstunde eines Arztes sind. Man befindet sich im Gespräche mit einer Arztpraxis.
- Eröffnung einer Dorfgaststätte/Biergarten
- Eröffnung eines kleinen Cafes oder Bistro
- Eröffnung einer Pizzeria/Dönerladen
- Schaffung/Erweiterung mobile Einkaufsmöglichkeiten (Fleischer, Gemüsehändler)
- Eröffnung eines Fleischers im Dorf
- Aufstellung eines Lebensmittelautomat
- Aufstellung einer Milchtankstelle
- Schaffung eines Geldautomat
Bei der Schaffung einer Einkaufsmöglichkeit wäre dieser Wunsch inkludierbar.
- Schaffung eines Autokino/Traktorkino
- Eröffnung eines DHL Shop
- Erschließung neuer Baugrundstücke
Beratung im Gemeinderat ausstehend, wird in die Beratung zum Flächennutzungsplan/Bauplan eingebunden.
- Schaffung bezahlbaren Wohnraumes/ Gemeindewohnungen / Vermittlung von Wohnraum
Da die Gemeinde Klettbach selbst über keine Wohnraum o.ä. verfügt, kann dies ausschließlich privatwirtschaftlich erbracht werden.
- Schaffung von Glasfaseranschlüssen
Am 24.02.2023 wurde durch die Bürgermeisterin ein Vertrag mit der Thüringer Netkom unterschrieben. Dieser beinhaltet den eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes durch die Thüringer Netkom. Binnen der kommenden 36 Monate wird Glasfaser bis in jedes Haus verleget. Somit werden überall 1´000 MBit anliegen.
Eine erste Informationsveranstaltung seitens der TEN für alle Einwohner hierzu fand im Sommer 2023 statt. Der Spatenstich für die Maßnahme soll im 2.Quartal 2024 erfolgen. Eine Bauzeit von zwei Jahren ist vorgesehen.
- Einzäunung der Hochwasseranlage am Auslauf Richtung Nauendorf (Unfallgefahr beim Rodeln)
Eine Einzäunung des offenen Auslaufes der Hochwasseranlage, wie auch von anderen offenen Gräben, wird durch den Gemeinderat nicht favorisiert.
- Anschluss Schellrodas an zentrale Kläranlage
Die Zuständigkeit des Anschlusses an die zentrale Kläranlage in Kranichfeld liegt bei dem WAZV/Wasser-Abwasser-Zweckverband Arnstadt und Umgebung. Im aktuellen Zeitplan des WAZV wird eine Realisierung nicht vor 2027 erfolgen.
- Anschaffung eines Streusalzsilo
Im Februar 2024 wurde in der Gemeinde Klettbach ein Salzsilo aufgestellt.
- Errichtung eines Bestattungswaldes
Die Errichtung eines Bestattungswaldes würde, aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde dann nicht mehr die Befugnis über die Belegung des Friedhofes hat, dazu führen, dass auch verstärkt Nicht-Klettbacher in unserem Wälder bestattet werden. Dies ist seitens des Gemeinderats nicht gewollt. Die Entscheidungsbefugnis soll weiterhin bei der Gemeinde Klettbach selbst liegen.
Ein Bestattungswald, und auch in umliegenden Waldgebieten, dürfte dann nicht mehr gejagt werden. Dies kann dazu führen, dass die Wild-Population, sowie der Verbiss im Wald, ansteigt. Zudem kann der Klettbacher Wald somit seine Zertifizierung verlieren, was zum Ausschluss von verschiedenen Förderungen führt, welche zum Waldaufbau genutzt werden.
- Schaffung von Einsatzbereitschaft der Wasserwehr
Am 03.März 2023 fand die erste Jahreshauptversammlung der Feuerwehr statt, welcher die Wasserwehr aktuell unterstellt ist. Hier wurde der Leiter, sowie dessen Stellvertreter gewählt. Die Wasserwehr erstellt aktuell in Zusammenarbeit mit der Gemeinde einen Aktionsplan zur Umsetzung von verschiedenen Projekten zum Hochwasserschutz in der Gemeinde.
Haben Sie auch Interesse in der Wasserwehr mitzuwirken? Melden Sich sich bei der Gemeinde Klettbach.
- Kontrolle wilder Parker im Wald
Information an die zuständige Ordnungsbehörde wurde weitergegeben.
- Kontrolle der Ordnung und Sauberkeit in der Gemeinde
Information an die zuständige Ordnungsbehörde wurde weitergegeben.
- Veröffentlichung eines Planes zur Leerung des Grüncontainers auf der Homepage
Die Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Klettbach sind für die Sauberkeit in und um den Grüncontainer zuständig. Weiterhin kontrollieren sie den Füllstand des Containers. Sobald unser Bauhof erkennt, dass der Grüncontainer getauscht werden muss, geben diese die Information an die Kreiswerke weiter. Diese disponieren die Touren und planen die Abholung. Eine Veröffentlichung eines genauen Datums der Entleerung auf der Webseite ist leider aus logistischen Gründen nicht möglich.
- Entfernung der Hausruine neben dem Friedhof (Gemeinde soll Eigentümer zur Beseitigung zwingen)
Nach einer Begehung der Örtlichkeit des Bauamtes zusammen mit der Bürgermeisterin im Jahr 2022 wurde der Inhaber bereits darüber informiert, dass er für die Absicherung der Ruine verantwortlich ist. Der Fall wurde zudem mit der Unteren Bauaufsicht in Apolda abgestimmt. Demnach können wir nur eine Absperrung verlangen, lt.Bauaufsicht ist hier Absperrband ausreichend. Dadurch, dass die Ruine nicht an den öffentlichen Verkehrsraum grenzt, sind wir nicht befugt weitere Sicherungsmaßnahmen, oder gar einen Abriss aufzuerlegen.
- Errichtung eines Flächennutzungsplan
Hierzu wird es im Juni einen Tagesordnungspunkt im Gemeinderat geben, bei welchen der Gemeinderat vom zuständigen Bauamt über Bearbeitungszeiten, Kosten und Nutzen aufklärt.
Die Kosten stehen hier leider in keinem Verhältnis zum Nutzen, auch weil dieser permanent dauerhaft weitergeschrieben werden sollte. Der Gemeinderat hat sich gegen Errichtung eines Flächennutzungsplanes entschieden.
- Durchführung regelmäßiger Bürgerbefragungen
Als Einwohner der Gemeinde können Sie jederzeit Kontakt über die Webseite mit der Bürgermeisterin aufnehmen, postalisch den Briefkasten der Gemeinde nutzen oder Sie können auch die Sprechstunde der Bürgermeisterin nutzen. Zudem findet einmal jährlich eine Einwohnerversammlung statt, in der Sie Ihre Anliegen vortragen können.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Durchführung einer Bürgerbefragung durch unsere ehrenamtliche Bürgermeisterin allein nicht regelmäßig unterjährig zu ermöglichen ist. Bei wichtigen Angelegenheiten werden wir dies in Betracht beziehen. Im März 2024 erfolgt eine Bürgerbefragung zum Thema "Errichtung eines Einzelhandels in der Gemeinde Klettbach"
- Veröffentlichung eines Apelles im Gemeindeblatt, dass Hundebesitzer den Hundekot beseitigen
Wurde im Amtsblatt erneut veröffentlicht.
- Einbindung des Kindergarten an Festen
Bitte wurde an Kindergarten herangetragen.
- Warum konnte man bei der Angabe des Geschlechtes nicht "divers" auswählen?
Alle Einwohner der Gemeinde Klettbach sind durch das Einwohnermeldeamt in der Gemeinde Klettbach gemeldet. Zusätzlich zum Namen wird dort u.a. auch das Geschlecht aufgeführt. Hier kann man zwischen den Geschlechtern "männlich", "weiblich" oder "divers" wählen. Da in der Gemeinde Klettbach ausschließlich Personen mit dem Geschlecht "weiblich" oder "männlich" gemeldet sind, wurden auch nur diese beiden Varianten zur Auswahl für die Einwohnerbefragung gestellt.
Warum wird das Bürgerhauses nicht als Mehrgenerationshauses genutzt?
Das Bürgerhaus ist aktuell unter der Woche bereits mehrfach täglich durch die verschiedenen Vereine des Ortes in der Benutzung. Die regelmäßigen Nutzung finden Sie unter dem Reiter Bürgerhaus/regelmäßige Veranstaltungen. Zusätzlich wird das Bürgerhaus für private Veranstaltungen vermietet. Weiterhin findet der monatliche Rentnertreff, die verschiedenen Sitzungen der Gemeinde (Gemeinderat und Ausschüsse), Sitzungen der Verwaltungsgemeinde, diverse Vereinssitzungen o.ä. im großem Saal statt. Aktuell erfüllt unsere Bürgerhaus somit bereits einige Aufgaben eines Mehrgenerationshauses. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Bürgerhaus zukünftig als Mehrgenerationshaus genutzt wird. Dies wird aktuell im Gemeinderat thematisiert.
Die Nutzungsbedingungen und Möglichkeiten der Nutzung des Saales im Bürgerhaus finden Sie hier: Scan Benutzerordnung Bürgerhaus Am Teich 2 Gem. Klettbach.pdf (vg-kranichfeld.de)
Warum nutzt der Kindergarten das Bürgerhaus nicht?
Das Bürgerhaus wurde bereits mehrere Jahren mehrfach wöchentlich durch den Kindergarten als Sportraum genutzt. Seit 2024 nutzt der Kindergarten dafür wieder den Sportraum im eigenen Kindergartengebäude. Zudem nutzt der Kindergarten den Saal im Bürgerhaus für verschiedene Feierlichkeiten.
Warum wird der kleine Raumes im Dachgeschoss des Bürgerhauses nicht genutzt?
Der kleine Raum im Dachgeschoss wird bereits jetzt durch verschiedene Sportgruppen, für Vereinssitzungen und auch verschiedenen Sitzung der Gemeinde genutzt. Zusätzlich wird der kleine Raum im Dachgeschoss für private Veranstaltungen genutzt.
Die Nutzungsbedingungen und Möglichkeiten der Anmietung des kleinen Raumes im Dachgeschoss des Bürgerhauses finden Sie hier: Scan Benutzerordnung Bürgerhaus Am Teich 2 Gem. Klettbach.pdf (vg-kranichfeld.de)
Warum wird das Sportlerheim nicht genutzt?
Auch das Sportlerheim wird bereits jetzt für die verschiedenen Sitzungen des Sportvereins, und auch der Kirmesgesellschaft genutzt. Zudem wird das Sportlerheim ebenso regelmäßig zur Ausübung des Vereinslebens genutzt. Weiterhin kann man das Sportlerheim auch für private Veranstaltungen nutzen.
Informationen zur Nutzung des Sportlerheimes finden Sie hier: anlage_4_-_nutzungsvereinbarung.pdf (verwaltungsportal.de)